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Allgemeine Geschäftsbedingungen

STEFAN SILLMANN

1. Wirkungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Stefan Sillmann nach jeweiligem Vertrag. Die Annahme dieser Regelungen ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines wirksamen Vertragsschlusses. Sie werden durch die Auftragserteilung automatisch anerkannt. Sie gelten ausschließlich und für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Abweichende oder entgegenstehende Regelungen können ausschließlich durch ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch Stefan Sillmann zur Geltung kommen.

2. Vertragsgegenstand

Das Angebot von Stefan Sillmann umfasst folgende
Geschäftsbereiche:

2.1 Coaching und Seminarveranstaltungen; dazu zählen insbesondere: offene Seminare, geschlossene Seminare und Coaching-Veranstaltungen. Die genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes finden ihren Niederschlag im jeweiligen Vertrag.

2.1.1 Offene Seminare sind, die auf der Website von Stefan Sillmann oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder über den Anmeldebogen der Homepage. Die Anzahl der möglichen Teilnehmer ist in Fällen der offenen Seminare begrenzt. Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für gegenstandslos erklärt werden.

2.1.1.1 Die Gebühr richtet sich nach folgendem Schlüssel: Stornogebühren bis 30 Tage vor dem Seminar betragen 50%. Stornogebühren bis 14 Tage vor dem Seminar betragen 80%. Stornogebühren für eine Absage weniger als 14 Tage vorher betragen 100%. Bei der Berechnung der Tage wird der Seminartag nicht mitgerechnet.

2.1.2 Als geschlossene Seminare gelten firmeninterne Seminare und Coaching-Veranstaltungen. Schriftlich verfasste Angebote behalten für 3 Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Datum des Angebots. Der Vertragsschluss ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit Stefan Sillmann gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für gegenstandslos erklärt werden.

2.1.2.1 Die Gebühr richtet sich nach folgendem Schlüssel: Stornogebühren bis 30 Tage vor dem Seminar betragen 50%. Stornogebühren bis 14 Tage vor dem Seminar betragen 80%. Stornogebühren für eine Absage weniger als 14 Tage vorher betragen 100%. Bei der Berechnung der Tage wird der Seminartag nicht mitgerechnet.

2.2 Beratungsleistungen
Die Grundlage der Beratungsleistungen stellt der jeweilige Beratungsvertrag dar, der Leistungsumfang, Erfüllungsort sowie die Vergütung festhält. Der rechtsverbindlich geschlossene Vertrag kann nur nach Absprache mit Stefan Sillmann gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für gegenstandslos erklärt werden.

2.2.1 Die Gebühr richtet sich nach folgendem Schlüssel: Stornogebühren bis 30 Tage vor dem Seminar betragen 50%. Stornogebühren bis 14 Tage vor dem Seminar betragen 80%. Stornogebühren für eine Absage weniger als 14 Tage vorher betragen 100%. Bei der Berechnung der Tage wird der Seminartag nicht mitgerechnet.

3. Auftragserteilung

Der Kunde kann Aufträge in folgenden Formen erteilen:
per Post, per Fax, per E-Mail

Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per Post oder elektronisch. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.

3.1 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.2 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden.

4. Zustandekommen des Vertrages

4.1 Ein Vertrag mit Stefan Sillmann kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

4.2 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab.
Diese ist ebenfalls verbindlich.

4.3 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung zu gering ist.

4.4 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4.5 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des
Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

5. Kosten

Alle mit einem rechtskräftigen Vertrag in Verbindung stehenden Kosten sind dort für jede Position aufgeführt.

Eventuell anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.

In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % nicht enthalten.

6. Zahlung und Fälligkeit

6.1 Der Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von Stefan Sillmann erbracht wurde. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

6.2 Sobald die Rechnung dem Kunden zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.

6.3 Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes fällig.

6.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Stefan Sillmann & Partner Consultants und dem Kunden.

7.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich Stefan Sillmann vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle des Kunden oder bei Vorliegen Höherer Gewalt stellt Stefan Sillmann mangels Eigenverschuldens und eigener Vertragstreue die vereinbarte Leistung in Rechnung.

8. Lieferfristen und Termine

8.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb von 10 Werktagen bereitzustellen.

8.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden

9.1 Der Kunde stellt Stefan Sillmann alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

9.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

9.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner
Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.

9.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

9.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

9.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

9.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

9.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben.
Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

9.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

10. Verschwiegenheitsklausel

Stefan Sillmann ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.

11. Haftung

Stefan Sillmann haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Stefan Sillmann ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Stefan Sillmann & Partner Consultants in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

12. Mängelrüge

Wenn uns der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

Sollte der Kunde eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht. Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und eine vom Kunden schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten wurde, ist der Kunden zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

13. Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Eine Änderung dieses Vertragspunktes bedarf ebenfalls der Schriftform.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Stefan Sillmann ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort ist der Sitz von Stefan Sillmann in 82418 Murnau.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Stefan Sillmann örtlich zuständige Gericht vereinbart.

Der Gerichtsstand gilt für inländisch wie im Ausland ansässige Kunden gleichermaßen.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.